Akademie für HandwerksdesignAllgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Aachen als Veranstalter und Rechtsträger durchgeführt werden und – so weit nicht in der jeweiligen Klausel ausdrücklich differenziert wird – für Verbraucher und Unternehmer. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
  2. Vertragsschluss
    Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an den Lehrgängen kann nur über die Internetseite oder das Anmeldeformular des Veranstalters erfolgen. Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.
    Sind die Kapazitäten für einen Lehrgang derzeit ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Die Eintragung auf die Warteliste ist unverbindlich und verpflichtet weder den Teilnehmer zur Anmeldung noch den Veranstalter zur Bereitstellung eines Platzes. Dem Veranstalter sind Veränderungen hinsichtlich der Erreichbarkeit oder des Teilnahmeinteresses unverzüglich anzuzeigen.
  3. Fälligkeit der Gebühren / Entgelte
    Maßgeblich für die Fälligkeit der Rechnung/des Gebührenbescheides ist das auf der Rechnung/dem Bescheid angegebene Zahlungsziel
  4. Ratenzahlung
    Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Die Einzelheiten einer beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr / das Entgelt gemäß Ziffer 3.
  5. Rücktritt des Teilnehmenden vor Lehrgangsbeginn
    Bis spätestens 30 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform (E-Mail ist ausreichend) gegenüber dem Veranstalter kostenfrei zurücktreten. Dabei ist zu beachten, dass von jedem gebuchten Lehrgang separat zurückgetreten werden muss. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 29. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form nur noch kostenpflichtig mit folgender Maßgabe möglich:

    Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz verlangen in Höhe von
     - 75 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 60 Unterrichtsstunden,
     - 50 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden,
     - 30 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden,
     - 15 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden.

    Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
  6. Kündigung des Teilnehmenden nach Lehrgangsbeginn
    Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform (E-Mail ist ausreichend) erfolgen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Bei Teilzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag in Schrift- oder Textform (E-Mail ist ausreichend) gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr verpflichtet.
    Teilnehmer, denen die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit gefördert wird (Bildungsgutschein) haben ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und bei Wegfall der Förderung gemäß den Richtlinien der Agentur für Arbeit.
  7. Rücktritt des Veranstalters vor Lehrgangsbeginn
    Der Veranstalter ist bis zum Beginn des Lehrgangs berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen von dem Veranstalter nicht zu vertretenden zwingenden Gründen (z.B. Unmöglichkeit der Lehrgangsdurchführung durch vom Veranstalter zwingend umzusetzende rechtliche Vorgaben, Streik und höhere Gewalt wie Naturkatastrophen oder Pandemien) vom Vertrag zurückzutreten und den Lehrgang abzusagen.
    Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet.
    Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  8. Kündigung des Veranstalters nach Lehrgangsbeginn
    Bleibt ein Teilnehmer mehr als eine Woche der Veranstaltung fern, ohne dass der Vertrag vom Teilnehmer in Schrift- oder Textform (E-Mail ist ausreichend) gekündigt wurde, und hat der Veranstalter ihm eine angemessene Frist zum Erscheinen gesetzt, kann der Veranstalter den Vertrag nach Verstreichen der Frist einseitig kündigen. Die ausstehenden Gebühren/Entgelte richten sich nach § 6 Abs. 2.
  9. Durchführungsänderungen von Lehrgängen
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ort oder den Ablauf der Veranstaltung, die Unterrichtsform (z.B. Präsenzkurs, Online-Veranstaltung, Blended Learning oder Ähnliches) oder den Einsatz von Dozenten betreffen, vorzunehmen, soweit dies den Teilnehmern unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist.
    Ausgefallener Unterricht wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzdozenten wird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt und berechtigt die Teilnehmer weder zur außerordentlichen Kündigung noch zu Schadensersatzansprüchen.
  10. Computernutzung
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, Software des Veranstalters nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
    In den schriftlichen Informationen zu dem angebotenen Lehrgang, die diesem Vertrag zugrunde liegen, erhalten die Teilnehmer einen Hinweis auf die Notwendigkeit des Einsatzes einer von ihnen zu stellenden Hard- und Software. Die Bereitstellung dieser technischen Arbeitsmittel durch die Teilnehmer ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang.
  11. Internetnutzung
    Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z. B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden. 
  12. Nutzung von Lernplattformen
    Der Veranstalter nutzt zur Vermittlung von Online-Inhalten verschiedene Plattformen und Softwareprogramme. Die entsprechenden Anbieter werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung sowohl der Wirtschaftlichkeit, der Zuverlässigkeit und Effizienz als auch der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgewählt. Eine Änderung der Angebotsplattformen behält sich der Veranstalter vor. Mit den entsprechenden Anbietern werden – soweit erforderlich – gem. Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen, so dass die Sicherheit der für die Teilnahme zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten gewährleistet ist.
  13. Hausordnung und sonstige Teilnahmevereinbarungen
    Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer die Hausordnung und sonstige Teilnahmevereinbarungen als verbindlich an.
  14. Ausschluss von Lehrgängen
    Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmern bei Zahlungsverzug von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages auszuschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 10 und 11) sowie der Hausordnung und sonstigen Teilnahmevereinbarungen (Ziffer 13) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs durch sein Verhalten gefährdet. Ein Recht auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlung besteht nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
  15. Haftung
    Eine Haftung besteht nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Veranstalter gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.
  16. Datenschutz
    Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung übermittelter personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Weitergabe ausdrücklich zugestimmt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Einzelfall Postdienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für Zahlungsdienstleister als auch, im Falle des Zahlungsverzugs, für Inkassodienstleister. Zudem wird bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte oder nicht erfolgte Teilnahme und die Zahlung der Teilnahmegebühr unterrichtet. Personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Name und Anschrift des Verantwortlichen, der Datenschutzbeauftragten und weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des Veranstalters unter: www.gut-rosenberg.de/datenschutz
  17. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Handwerkskammer als Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular oder das Online-Widerrufsformular verwenden, welche jedoch nicht vorgeschrieben sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Handwerkskammer Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Handwerkskammer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Handwerkskammer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Handwerkskammer dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Handwerkskammer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Handwerkskammer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Muster - Widerrufsformular

    Handwerkskammer Aachen
    Sandkaulbach 17 – 21
    52062 Aachen
    Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
    ……………………………………………………………………..
    Bestellt am: …………………………………………………
    Name und Anschrift des Teilnehmers:
    ………………………………..…………………………….......
    ………………………………..…………………………….......
    Datum: ……………………………………………………….
    …………………………………………………………………….
    Unterschrift des Teilnehmers
    (nur bei Mitteilung auf Papier)

  18. Hinweis zur Verbraucherschlichtung
    Die Handwerkskammer Aachen als Veranstalter beteiligen sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
  19. Sonstiges
    Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Download:
Allgemeine Teilnahmebedingungen der Handwerkskammer Aachen

Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die Homepage

Widerrufsrecht für Verbraucher

(Allgemeine Teilnahmebedingungen Position 17.)

Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Handwerkskammer als Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular oder das Online-Widerrufsformular verwenden, welche jedoch nicht vorgeschrieben sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Handwerkskammer Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Handwerkskammer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Handwerkskammer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Handwerkskammer dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Handwerkskammer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Handwerkskammer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster - Widerrufsformular

Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 17 – 21
52062 Aachen
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
……………………………………………………………………..
Bestellt am: …………………………………………………
Name und Anschrift des Teilnehmers:
………………………………..…………………………….......
………………………………..…………………………….......
Datum: ……………………………………………………….
…………………………………………………………………….
Unterschrift des Teilnehmers
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Widerrufsformular

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