Nutzen Sie finanzielle Förderungen für Ihre Weiterbildung!Fördermöglichkeiten
Elternunabhängiges Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Ihre Weiter- bzw. Fortbildung – finanziell unterstützt durch Bund und Länder
Bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – zusätzlich Beiträge zum Lebensunterhalt.
Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Für Ihre Fortbildung können die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 15.000 Euro gefördert werden.
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- 50 % Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
- 50 % zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Bei bestandener Prüfung werden zusätzlich 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Die Gebühren für den Studiengang „Handwerksdesigner:in“ sowie für die Fortbildung „Gestalter:in im Handwerk“ können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Beitrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)
Wenn Sie an einer Vollzeitfortbildung teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.
Diese Unterhaltsförderung:
- ist einkommens- und vermögensabhängig
- wird vollständig als Zuschuss gewährt
- muss nicht zurückgezahlt werden
Der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag beträgt derzeit:
- 1.019 Euro für Alleinstehende
- zusätzlich 235 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- zusätzlich 235 Euro je Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung allein erziehen, können Sie zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschuss von 150 Euro pro Kind und Monat erhalten. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Beratung zur Förderung
Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder in der Broschüre zum Aufstiegs-BAföG (AFBG).
YouTube-Playliste: Aufstiegs-BAföG einfach erklärt - Hilfestellung zur Beantragung
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) – Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt besonders leistungsstarke Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung.
Förderhöhe und Dauer:
- bis zu 3.045 € pro Jahr
- Förderung für maximal 3 Jahre
- insgesamt bis zu 9.135 € für Weiterbildungen, berufsbegleitende Studiengänge oder fachübergreifende Kurse
Wer kann sich bewerben?
- Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- sehr guter Berufsabschluss, z. B.:
- mindestens 87 von 100 Punkten in der Abschlussprüfung
- Top‑3-Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- Empfehlung durch Ausbildungsbetrieb/Berufsschule
- berufstätig oder arbeitssuchend
- nicht für Personen mit bereits abgeschlossenem Hochschulstudium
Wie wird gefördert?
- finanzielle Unterstützung für Kosten beruflicher Weiterbildungen
- auch Weiterbildungen im Ausland können gefördert werden
- die Maßnahme muss vor Beginn beantragt werden
Lassen Sie sich von uns beraten, sprechen Sie uns gerne an!
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de